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Wie können Arbeitsleistungen auf Kundenrechnungen angezeigt werden?

Lösung für Arbeitsleistung und Ausgleichsabgabe in der SAP Business One Cloud

Die Ausgleichsabgabe, auch als Schwerbehinderten-Abgabe bezeichnet, müssen in Deutschland gemäß § 160 SGB IX Arbeitgeber, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen, an das zuständige Integrationsamt entrichten. Die Abgabe kommt in Betracht für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen. Sie ist zu zahlen, wenn nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind.

Durch die Beauftragung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung können indirekt schwerbehinderte Mitarbeiter/innen beschäftigt werden. Die Hälfte der Arbeitsleistung, die dabei von schwerbehinderte Mitarbeiter/innen erbracht wird, kann auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Um die Arbeitsleistung neben dem Rechnungsbetrag auf einer Rechnung auszuweisen, kann man in SAP Business One eine zusätzliche Verkaufspreisliste mit Arbeitsleistung in EUR führen. Beim Anlegen einer Ausgangsrechnung wird in SAP Business One die Arbeitsleistung pro Artikel sowie die kumulierte Arbeitsleistung für die gesamte Ausgangrechnung ausgegeben. Die Arbeitsleistung ist beim Anlegen der Ausgangsrechnung ersichtlich und wird selbstverständlich auch im Drucklayout der Ausgangsrechnung berücksichtigt.

Auch im Handwerk kann das oben beschriebene Konzept umgesetzt werden. Für Handwerksbetriebe ist es wichtig, die Arbeitsleistung auf der Kundenrechnung anzuzeigen, denn Privathaushalte können 20% der Arbeitskosten einer Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen und hierdurch am Ende des Jahres Steuern sparen.

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